Sonderkonditionen Erwachsenenqualifizierung und Lehrlingsausbildung an der Sächsischen Kältefachschule
Der Innungsbeitrag setzt sich aus einem festen Grundbeitrag und einem lohnsummenabhängigen Zusatzbeitrag zusammen.
Zur Beitragsberechnung wird die Bruttolohnsumme des Betriebes vom Vorjahr herangezogen. Bruttolohnbeträge über 2.500.000,00 € werden für die Zusatzbeitragsberechnung nicht berücksichtigt (Höchstbetrag).
Der Beitrag für Fördermitglieder (Industrie, Großhändler, Vertreter) besteht nur aus dem Grundbeitrag.
Grundbeitrag 2024: | 318,00 € |
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In Anlehnung an den vom BIV erhobenen Inflationsausgleich (derzeit 2%), kann sich der Grundbeitrag für Innungs- und Fördermitglieder jährlich erhöhen. | |
Zusatzbeitrag: | |
Bruttolohnsumme (€) | Beitrag |
bis 1.500.000 | 0,100 % |
über 1.500.000 bis 2.500.000 | 0,097 %, mind. 1.500,00 € |
über 2.500.000 | 2.425,00 € Festbetrag |
Beitrag Fördermitglieder: | 318,00 € |
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oder in Absprache Komponenten für Kältefachschule Eine Anpassung erfolgt 2025. |
Für die folgenden Sonderlehrgänge der Erwachsenenqualifizierung erhalten
Innungsmitglieder 10 % Nachlass:
• Lötlehrgang | Rabatt 95,00 € |
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• Sachkundelehrgang CO2 | Rabatt 68,50 € |
• Sachkundelehrgang A2L/A3 | Rabatt 61,00 € |
• Zertifizierung KAT I | Rabatt 110,00 € |
• Zertifizierung Elektrofachkraft | Rabatt 35,00 € |
• Vorbereitung auf die Gesellenprüfung Teil 2 | Rabatt 49,50 € |
Für die Leistung Verwaltungsaufwand Fördermittelbearbeitung
entfallen die folgenden Gebühren:
· Bearbeitungsgebühr bei einfacher Förderung pro Lehrgang (GKK) | 75,00 € |
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• Bearbeitungsgebühr bei doppelter Förderung pro Lehrgang (KK1-KK5) | 105,00 € |
Stand 2024 / Preis je Teilnehmer |
Über den BIV - Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks können Sie folgende Leistungen nutzen: