Sonderkonditionen Erwachsenenqualifizierung und Lehrlingsausbildung an der Sächsischen Kältefachschule
Der Innungsbeitrag setzt sich aus einem festen Grundbeitrag und einem lohnsummenabhängigen Zusatzbeitrag zusammen.
Zur Beitragsberechnung wird die Bruttolohnsumme des Betriebes vom Vorjahr herangezogen. Bruttolohnbeträge über 2.500.000,00 € werden für die Zusatzbeitragsberechnung nicht berücksichtigt (Höchstbetrag).
Der Beitrag für Fördermitglieder (Industrie, Großhändler, Vertreter) besteht nur aus dem Grundbeitrag.
Grundbeitrag 2024: | 318,00 € |
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In Anlehnung an den vom BIV erhobenen Inflationsausgleich (derzeit 2%), kann sich der Grundbeitrag für Innungs- und Fördermitglieder jährlich erhöhen. | |
Zusatzbeitrag: | |
Bruttolohnsumme (€) | Beitrag |
bis 1.500.000 | 0,100 % |
über 1.500.000 bis 2.500.000 | 0,097 %, mind. 1.500,00 € |
über 2.500.000 | 2.425,00 € Festbetrag |
Beitrag Fördermitglieder: | 636,00 € |
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+ 5% (Anlehnung an die durchschnittliche prozentuale Arbeitskostensteigerung des Vorjahres)oder in Absprache Komponenten für die Kältefachschule |
Für die folgenden Sonderlehrgänge der Erwachsenenqualifizierung erhalten
Innungsmitglieder 10 % Nachlass:
• Lötlehrgang | Rabatt 95,00 € |
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• Sachkundelehrgang CO2 | Rabatt 76,50 € |
• Sachkundelehrgang A2L/A3 | Rabatt 71,50 € |
• Zertifizierung KAT I | Rabatt 140,00 € |
• Zertifizierung Elektrofachkraft | Rabatt 43,00 € |
• Vorbereitung auf die Gesellenprüfung Teil 2 | Rabatt 54,50 € |
Für die Leistung Verwaltungsaufwand Fördermittelbearbeitung
entfallen die folgenden Gebühren:
· Bearbeitungsgebühr bei einfacher Förderung pro Lehrgang (GKK) | 100,00 € |
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• Bearbeitungsgebühr bei doppelter Förderung pro Lehrgang (KK1-KK5) | 150,00 € |
Stand 2025 / Preis je Teilnehmer / VDKF Mitglieder 50% |
Über den BIV - Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks können Sie folgende Leistungen nutzen: